Baumschutzsatzung für Otterndorf: CDU-FDP-Gruppe verhindert Einführung eines Bürokratiemonsters

Autor: ek

Die CDU-FDP-Gruppe im Rat von Otterndorf hat das Vorhaben der Mehrheitsfraktion, bestehend aus SPD, Grünen und Renebeck, zur Einführung einer Baumschutzsatzung gestoppt. Damit verhindert sie die Schaffung einer Regelung, die nach Ansicht der Opposition in erster Linie ein neues Bürokratiemonster darstellt.

Bereits kurz nach Bekanntwerden des Antrags entfachte die geplante Baumschutzsatzung heftige Diskussionen im Stadtverband der CDU-Otterndorf. Was auf den ersten Blick wie ein sinnvoller Schritt zum Schutz der Natur erscheint, hätte für die Bürgerinnen und Bürger weitreichende und kostspielige Konsequenzen haben können.

Schon jetzt ist in Niedersachsen das Fällen von Bäumen auf Privatgrundstücken genehmigungspflichtig, wenn der Stammumfang 1,20 Meter überschreitet. Zudem gilt eine Vogelschutzzeit vom 1. März bis 30. September, in der Bäume in der freien Natur nicht gefällt werden dürfen. Die SPD-Grünen-Renebeck-Gruppe wollte mit der vorgeschlagenen Satzung jedoch noch strengere Regelungen für Otterndorf einführen.

Als Vorlage diente die Baumschutzsatzung der Stadt Schwerin, die auch dem Antrag beigefügt war. Laut diesem Vorschlag wären alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm sowie Hecken ab einer Höhe von 3 Metern und einer Länge von 15 Metern unter Schutz gestellt worden. Eingriffe wie das Fällen oder Beschädigen dieser Bäume wären ohne Ausnahmegenehmigung verboten gewesen, bei Verstößen hätten empfindliche Geldstrafen gedroht. Auch genehmigte Fällungen hätten entweder durch Ersatzpflanzungen oder durch Ausgleichszahlungen kompensiert werden müssen.

Weitreichende Auswirkungen für private Grundstückseigentümer

Wäre die Baumschutzsatzung beschlossen worden, hätten Grundstückseigentümer mit erheblichen Einschränkungen und zusätzlichen Kosten rechnen müssen. Neben den Verwaltungsgebühren wären Ausgleichsmaßnahmen erforderlich geworden. Selbst einfache Gartenarbeiten wie das Beschneiden von Ästen hätten unter Umständen genehmigungspflichtig werden können. Auch Bauvorhaben in der Nähe geschützter Bäume wären stark reglementiert worden.

Die in Schwerin geltende Satzung, die als Vorbild diente, verbietet unter anderem das Kappen von Bäumen, das Verdichten des Wurzelbereichs oder dessen Befestigung mit undurchlässigen Materialien sowie das Befahren oder Beparken von Wurzelzonen. Sogar das Verwenden von auftauenden Mitteln bei Schnee oder Eisglätte ist untersagt. Viele dieser Maßnahmen hätten auch in Otterndorf Einzug gehalten, was alltägliche Arbeiten im Garten erschwert und spezialisierte Fachkräfte notwendig gemacht hätte.

Ein zum Antrag eingereichter Nachtrag sah vor, dass bis zur endgültigen Verabschiedung der Baumschutzsatzung viele gängige Pflegemaßnahmen in privaten Gärten nicht mehr ohne Genehmigung durchgeführt werden dürften. Eine solche Allgemeinverfügung hätte verhindern sollen, dass, wie in anderen Kommunen geschehen, Bäume vorsorglich gefällt werden.

Privathaushalte stärker betroffen als öffentliche Einrichtungen

In der Praxis hätten die Regelungen vorwiegend private Haushalte getroffen, während für kommunale Einrichtungen und Wasserverbände bei solchen Satzungen oft zahlreiche Ausnahmen vorgesehen werden. Die CDU-Otterndorf hält das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit Bäumen und Sträuchern bereits jetzt für vorbildlich. Der zusätzliche bürokratische Aufwand sei in keinem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutz der Bäume und belaste in Zeiten knapper Kassen sowohl die Bürger als auch die Verwaltung unnötig.

Überlastung der Verwaltung befürchtet

Die ohnehin unterbesetzte Samtgemeindeverwaltung hätte durch die Einführung der Baumschutzsatzung mit einer erheblichen Mehrbelastung rechnen müssen. Nicht nur wären neue Verwaltungsabläufe erforderlich geworden, sondern auch der Geltungsbereich der Satzung hätte genau definiert und schutzwürdige Bäume in einem Register erfasst werden müssen. Zudem wäre ein Genehmigungsverfahren für Fällanträge sowie Regelungen für Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen zu entwickeln gewesen.

Die CDU-Otterndorf befürchtet, dass der bürokratische Aufwand langfristig eher zu einer Abnahme des Baumbestandes führen könnte, da Grundstückseigentümer junge Bäume möglicherweise frühzeitig fällen, um zukünftigen Verwaltungshürden aus dem Weg zu gehen. Selbst unter Experten ist der tatsächliche Nutzen einer Baumschutzsatzung umstritten.

Stimmengleichheit verhindert Weiterberatung

Dass der Antrag nicht zur Weiterberatung in den Fachausschuss verwiesen wurde, lag daran, dass die Mehrheitsfraktion bei der entscheidenden Abstimmung nicht vollständig anwesend war und die CDU-FDP-Gruppe geschlossen dagegen stimmte.

Anschließend musste sich die CDU-FDP-Fraktion mit dem Vorwurf auseinandersetzen, dass dieses Abstimmungsverhalten nicht dem demokratischen Verständnis der Mehrheitsgruppe entspräche. Die CDU-FDP-Fraktion stellt klar, dass man keinem Ratsmitglied vorgeben sollte, gegen die eigene Überzeugung zu stimmen.

Fokus auf Eigenverantwortung und Anreize statt Verbote

Die CDU-Otterndorf setzt weiterhin auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, die nun weiterhin selbst bestimmen können, welche Arbeiten in ihren Gärten verrichtet werden sollen. Naturschutz sollte nicht durch Verbote und ausufernde Regelwut betrieben werden, sondern durch Anreize. Die Fraktion prüft nun, ob stattdessen ein unbürokratischer Zuschuss für die Anpflanzung neuer Bäume eingeführt werden könnte, um den Naturschutz in Otterndorf auf freiwilliger Basis zu stärken.